Pole Fit Plauen
[Fit with Attitude]

Ab dem 03.4.2022 sind nach Beschluss der neuen Verordnung alle maßnahmen aufgehoben.

Wir Bitten euch trotzdem:

  • Achtet auf euch, haltet Abstand zueinander
  • Beachtet die Handdesinfektion und regelmäßige Wäsche
  • Bitte erscheint nicht zum Training, wenn ihr Krankheitssymptome jegweder Art aufweist

 


Gültig bis Anfang April:

Bitte beachtet die allgemein gültigen Hygieneregeln:

  • Bitte führt euren 3G Nachweis mit euch!
  • Maskenpflicht vor und im Eingangsbereich des Studios, sowie in der Umkleide
  • haltet Abstand zueinander
  • Handdesinfektion und regelmäßige Wäsche
  • an der Pole dürft ihr eure Maske abnehmen

Bitte erscheint NICHT zum Training, sofern ihr coronaähnliche Symptome jedweder Art aufweist, in diesem Fall können wir euch keinen Zutritt zum Studio gewähren.

 




Ab 04.3.2022 finden unsere Gruppenkurse wieder unter 3G Regelung statt.

Die Sächsische Staatsregierung hat darüber hinaus eine Verlängerung der Corona-Schutz-Verordnung bis zum 2. April 2022 beschlossen. Wir führen unsere Kontakterfassung während derKurse fort.

Alle Regeln zur Verwendung eurer Schutzmaske, Kontakterfassung etc. bleiben bestehen.
Bittehaltet Abstand zu einander und bleibt in eurem Tanzbereich an eurer Pole (so sind min. 2.5m Abstand garantiert). Wir werden auch während des Kurses regelmäßig lüften.
Bitte erscheint NICHT zum Training, sofern ihr coronaähnliche Symptome jedweder Art aufweist, in diesem Fall können wir euch keinen Zutritt zum Studio gewähren.

Ab 04.2.2022 finden die Gruppenkurse in kleiner Zahl und unter 2G statt.

Bis 6. März gelten die akteullen Regelungen, unter denen Öffnungen im Kultur- und Tourismusbereich beschlossen wurden. Im Bereich der außerschulischen Bildung wie Kunst-, Musik- und Tanzschulen gilt (laut Sächsischer Corona-Notfall-Verordnung, Teil 4, §21a, Absatz 15):
2G und Kontakterfassung

Alle Regeln zur Verwendung eurer Schutzmaske, Kontakterfassung etc. bleiben bestehen.
Bittehaltet Abstand zu einander und bleibt in eurem Tanzbereich an eurer Pole (so sind min. 2.5m Abstand garantiert).
Wir werden auch während des Kurses regelmäßig lüften.

Bitte erscheint NICHT zum Training, sofern ihr coronaähnliche Symptome jedweder Art aufweist, in diesem Fall können wir euch keinen Zutritt zum Studio gewähren.

Voraussetzung für die Kursdurchführung ist der Bettenindikator / Überlastungsstufe (nicht mehr als 1.300 Betten auf Normalstation und nicht mehr als 420 auf Intensivstation).

Nähere Informationen zu den gültigen Regelungen findet ihr unter: 

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

https://www.coronavirus.sachsen.de/kultur-und-tourismus-4140.html

https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html

https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq

ab 08.11.2021

Bis einschließlich 25.11.21 gilt auch für uns die neue Schutzverordnung -  Alle Regeln zur Verwendung eurer Schutzmaske, Kontakterfassung etc. bleiben bestehen.

Tanzschulen sind in der Verordnung unter §7 Absatz 1 Nummer 11 im Rahmen der Bildungseinrichtungen genannt. § 9 Absatz 2 legt fest, dass der Impf- oder Genesenennachweis durch einen Testnachweis ersetzt werden kann. Dies gilt auch in Vorwarn- und Überlastungsstufe, siehe §9 - für Einrichtungen nach §7 Absatz 1 Nummer 11 wird eingeräumt, dass ein Testnachweis ebenfalls ausreichend ist. Selbsttests vor Ort, unter Aufsicht, können weiterhin zum Zugang berechtigen.

Bitte erscheint NICHT zum Training, sofern ihr coronaähnliche Symptome jedweder Art aufweist, in diesem Fall können wir euch keinen Zutritt zum Studio gewähren.

Auch wir warten gespannt auf die neuen FAQs des LSB > nähere Infos findet ihr HIER

Nähere Informationen unter:  https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html


10. Oktober 2021

Auch für uns gilt nun die 3G Regel -

Was genau bedeutet das und wie gestalten wir die Kurse?

Mehr dazu erfahrt ihr hier:

Jeder Kursteilnehmer muss sich im Sinne einer datenschutzkonformen Kontakterfassung registrieren (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Anschrift für vier Wochen zur Aufbewahrung).

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von einem Wert über 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen sind wir im Indoor-Sport verpflichtet, die 3G-Regel einzuführen. Das Sporttreiben in geschlossenen Räumen ist nun nur mit negativem COVID-19-Test oder nachgewiesener COVID-19-Immunisierung erlaubt.

Natürlich könnt ihr trotzdem weiter ohne großen Aufwand zum Training kommen!
Bitte haltet hierfür bei Betreten des Studios euren Personalausweis und euren 3G- Nachweis bereit.
Auf diese Weise können wir den Nachweis eindeutig der Person zuordnen.


Gern nehmen wir Euren Namen in eine Liste mit Mitgliedern auf, die ihren Immunisierungsnachweis bereits vorgelegt haben. Da diese Nachweise langfristige Gültigkeit haben, müsst Ihr sie dann nicht bei jedem Betreten des Studios erneut vorlegen und könnt auch am Kurs teilnehmen, wenn Ihr den Impfausweis mal vergessen habt. Selbstverständlich ist die Nutzung dieses Angebots freiwillig, und niemand außer eurem Trainer hat Zugang zu euren Daten.

In Ausnahmefällen könnt ihr euch im Studio vor dem Training selbst testen. Bitte gebt hierfür spätestens 2 Stunden vorher telefonisch oder per Whatsapp Bescheid und erscheint spätestens 20 min vor Kursbeginn. Wir Bitten euch um Verständnis, dass ihr in diesem Fall selbst ein Zertifiziertes Testkit mitbringen müsst.

Die 3G-Regel bedeutet:

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig in vielen Fällen entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Genesene legen einen Nachweis per positiven PCR-Test vor, der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage (circa sechs Monate) zurückliegt.

 
 
 
 
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